AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alleConsulting-, Konzeptions-und Trainingsleistungen, insbesondere Trainingskurse,Seminare und andere Veranstaltungen mit Schulungsinhalten vonNordDialogpartner. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungengelten nicht, auch wennNord Dialogpartnernicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Nord Dialogpartnererbringt Dienstleistungen durch eigene oder beauftragte freieMitarbeiter. Beauftragte freie Mitarbeiter erbringen ihreLeistungen in eigenerVerantwortung auf der Grundlage eines einheitlichen Konzepts.

1.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainings-, Coaching-oderBeratungsleistungen werden in dem jeweiligen Angebot vonNord DialogpartnerimEinzelnen festgelegt undbedürfen der Auftragsbestätigung seitens desAuftraggebers in Textform. Danach kann der Vertragsinhalt nur noch durchausdrückliche Vereinbarungen in Textform geändert werden.

1.4 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter oder Vertreter vonNord Dialogpartnerbedürfen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung in Textform.

2. Buchung . Vertragsschluss

2.1 Angebote vonNord Dialogpartner sind stets freibleibend und unverbindlich undbedürfen der Auftragserteilung durch den Auftraggeber bzw. einer Auftragsbestätigung durch Nord Dialogpartnerin Textform.

2.2 Buchungen zu Angeboten / Auftragserteilungen können auch telefonisch mitGegenbestätigung oder in Textform erfolgen.

2.3 Der Vertrag ist abgeschlossen, wennNord Dialogpartnerdie Annahme derBuchung innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung bestätigt,mindestens in Textform oder telefonisch mit Gegenbestätigung. Die Anmeldungenwerden in der Reihenfolge ihres Eingangs beiNord Dialogpartnerberücksichtigt. DerKunde hat diese Bestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen undgegebenenfalls zu widersprechen.

3. Leistungsgebühren

3.1 Das erste Kontaktgespräch zwischen Auftraggeber undNord Dialogpartner wird unentgeltlich geführt.

3.2 Es wird ein Tages-bzw. Stundenhonorar für Besprechungen, Analysen,Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit demAuftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart. Unsere Leistungen erfolgenauf der Grundlage des jeweils in Textform abgegebenen Angebots.

3.3 Für Trainings, Coachings und Consulting wird ein Tages-bzw. Stundenhonorarvereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden sonstigeKosten (evtl. anfallenden Reisekosten (gefahrene Kilometer á 0,50 € pro Kilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy sowie Hotelübernachtung, ggf. mit Vor-und/oder Nachübernachtung), Verpflegung der Teilnehmer, Raum-undRaumnebenkosten sowie Versandkosten und Materialkosten oder sonstigeranfallender Kosten nach Absprache) berechnet.

3.4 Sind im Einzelauftrag bestimmte Zeitkontingente vereinbart worden und werdendiese überschritten, erfolgt eine Inrechnungstellung entsprechend der vereinbartenStunden-/Tagessätze. Auch bei nur zeit-oder teilweiser Teilnahme ist die gesamteGebührzu entrichten.3.5 Die Gebühren verstehen sich pro Tag zuzüglich der am Tage derRechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.3.6 Die Gebühren schließen die vonNord Dialogpartnerzur Verfügung gestelltenTrainingsunterlagen mit ein.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise vonNord Dialogpartnerverstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichenUmsatzsteuer sowie anfallenden Reisekosten (gefahrene Kilometer á 0,50 € proKilometer oder Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug Economy sowie Hotelübernachtung,ggf. mit Vor-und/oder Nachübernachtung), Verpflegungder Teilnehmer, Raum-undRaumnebenkosten sowie Versandkosten.

4.2 Rechnungen vonNord Dialogpartnersind innerhalb von 10 Tagen nach Zugangfällig und ohne Abzug zahlbar, sofern nicht eine andere Vereinbarung mindestens inTextform getroffen wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Kundeohne weitere Mahnung in Verzug. Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät,kannNord DialogpartnerZinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatzp.a. berechnen.
Wenn Vorauszahlungen vereinbart sind, sind diese nachRechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang fällig. Der Schlussbetragwird nach erbrachter Leistung fällig.

4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragsnehmer über den Betragverfügen kann.

4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenForderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegenGegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5.Mitwirkungspflicht 

5.1 Wird eine Veranstaltung vereinbarungsgemäß in den Geschäftsräumen desKunden durchgeführt, muss der Kunde rechtzeitig für eine geeignete Umgebungsorgen. Ist diese nicht gegeben und können aus diesem Grund Dienstleistungennicht ausgeführt werden, trägt der Kund hierfür die Verantwortung; eine Haftung vonNord Dialogpartnerist insoweit ausgeschlossen. Der Kunde wirdNord Dialogpartnerbei der Ausführung der vereinbarten Trainingsleistung nach besten Kräftenunentgeltlich unterstützen und unaufgefordert alle Informationen undUnterlagen
mitteilen, die hierfür von Bedeutung sind. Der Kunde hat für eine angemesseneVerpflegung der Trainingsteilnehmer und Referenten zu sorgen. Verletzt der Kundeseine Mitwirkungspflicht, istNord Dialogpartnerzur Leistung nicht verpflichtet. Ziffer 7.1 Satz 1 Alternative 1 gilt nicht.

6. Leistungsstörungen . Lieferfristen

6.1 Bei Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Referentenliegen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse bestehtkein Anspruch auf Durchführung der Dienstleitung durch einen Ersatzreferenten. Dieausgefallene Dienstleistung wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Kosten,die dem Auftraggeber durch die Verschiebung des Termins oder die hierdurchbedingte Absage der Auftragsdurchführung entstehen, sind vonNord Dialogpartnernicht zu erstatten. Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden oder anderenwirtschaftlichen Nachteilen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Ausfallentstehen, kann nicht verlangt werden.

6.2 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlichals verbindlich vereinbart. Vom Vertragspartner veranlasste Änderungen nachAuftragserteilung berechtigen uns zur Terminverschiebung.

6.3 Kann eine Lieferfrist wegen gesetzlicher oderbehördlicher Anordnungen oderhöherer Gewalt nicht eingehalten werden, werden diese um eine angemessene Fristverlängert.

7. Rücktritt . Umbuchung . Kündigung


7.1 Nord Dialogpartner hat das Recht vor Dienstleistungsbeginn von einem Vertragzurückzutreten, wenn eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltung nichtmöglich ist oder wenn ein oder mehrere Referent(en) an der Teilnahme am Trainingverhindert ist / sind und Ersatz nicht zur Verfügung steht. Der Rücktritt kann mündlichmit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

7.2 Der Kunde hat das Recht, vor Dienstleistungsbeginn ohne Grund zurückzutreten. Der Rücktritt kann mündlich mit Gegenbestätigung oder in Textform erfolgen. Erfolgtder Rücktritt mindestens 28 Tage vor Dienstleistungsbeginn, so ist keine Gebühr zubezahlen. Erfolgt er weniger als 28 Tage, aber mindestens 7 Kalendertage vorDienstleistungsbeginn, so werden 50 % der Gebühr zur Zahlung fällig. Erfolgt erweniger als 7 Kalendertage vor Dienstleistungsbeginn, so werden 100 % der Gebührzur Zahlung fällig.

7.3 Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt bzw. die Umbuchung ist der Zugang derjeweiligen Rücktritts-bzw. Umbuchungserklärung beiNord Dialogpartner.

7.4 Tritt der Vertragspartner von seinemAuftrag zurück, sind bereits angefalleneKosten seitensNord Dialogpartner, welche nicht storniert werden können, vomAuftraggeber anNord Dialogpartnerzu erstatten.

7.5 Nimmt ein Teilnehmer an einer Veranstaltung nicht teil, ohne dass der Kundevom Vertrag zurückgetreten wäre oder die Veranstaltung umgebucht hätte, so hatder Kunde die volle Gebühr zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, einenErsatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Dies bedarf einer gesondertenAnmeldung des Ersatzteilnehmers.

7.6 Einzelverträge, wie Coachingverträge, können, soweit nicht anderweitiggesetzlich kündbar, beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. § 621BGB wird ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber einen Vertrag kündigt oder fallsNord Dialogpartneraus einem wichtigem, vom Auftraggeber zu vertretendem Grundkündigt, behältNord Dialogpartnerden vollen, für das komplette Projekt noch offenenoder erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen, die mit60 % des Projekthonorars pauschaliert werden. Den Vertragspartnern bleibt derNachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

7.7 Abweichend können andere Rücktrittsbedingungen vereinbart werden, diesebedürfen mindestens der Textform.

8. Datenschutz

8.1 Unterlagen, Inhalte sowie andere vonNord Dialogpartnerzur Verfügung gestellteDokumente (nachfolgend „Unterlagen“ genannt) sind urheberrechtlich geschützt. Siestehen ausschließlich dem Leistungsbezieher zur Verfügung und bleiben biszurvollständigen Bezahlung Eigentum vonNord Dialogpartner.Nord Dialogpartnerbehält sich alle Rechte an den Trainingsunterlagen vor.

8.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung vonNord Dialogpartnerist dievollständige oder auszugsweise Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung,Weitergabe an Dritte, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von Unterlagen injedweder Form (Fotokopie, Mikrofilm, unter Verwendung elektronischer Systemeoder anderer Verfahren) und zu jedwedem Zweck, insbesondere zum Zweckeeigener Gestaltung, unzulässig.

8.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb vonNord Dialogpartnermit Hilfeautomatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrücklicheZustimmung zur Verarbeitung von Daten, dieNord Dialogpartner im Rahmenvertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendigsind. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dassNord Dialogpartnerdie aus derGeschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne desBundesdatenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke vonNord Dialogpartnerverwendet.

8.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt unter Geheimhaltung der Geschäfts-undBetriebsangelegenheiten des Kunden.

8.5 Werden bei Lieferungen nach Zeichnungen, Daten oder sonstige Angaben desAuftraggebers Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der AuftraggeberNordDialogpartnervon sämtlichen Ansprüchen frei.

8.6 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die im Verlauf derAuftragsbearbeitung zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. erzeugten Daten,EDV-technisch gespeichert werden. Ein Recht auf Zugriff oder Aktualisierung dieserDaten besteht jedoch nicht.

8.7 Nord Dialogpartnerbehält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kundenbei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich derKreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten beschränkt auf den Fallnicht vertragsgemäßer Abwicklung, wie zum Beispiel beantragter Mahnbescheid beiunbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid oderZwangsvollstreckungsmaßnahmen zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur,sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen vonNord Dialogpartnererforderlich
ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wirdNord Dialogpartnerdie einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungenbeachten.

9.Haftungsbeschränkung

9.1 Soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden–gleich aus welchem Rechtsgrund–ausgeschlossen.Nord Dialogpartnerhaftet nicht für Schäden, die nicht amLeistungsgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftetNordDialogpartnernicht für den Verlust von Daten, entgangenem Gewinn oder sonstigeVermögensschäden des Kunden.

9.2 Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Ansprüche auf Schadenersatz ausder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wennNordDialogpartnerdie Pflichtverletzung zu vertreten hat auf Ersatz sonstiger Schäden, dieauf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ENordDialogpartnerberuhen, sowie bei fahrlässiger Verletzung von vertragswesentlichenPflichten (Kardinalpflichten). Einer Pflichtverletzung vonNord Dialogpartnersteht dieeines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfengleich.

9.3 Die Haftung entsprechend Ziffer 9.2 ist bei leicht fahrlässiger Verletzung vonvertragswesentlichen Pflichten in jedem Fall auf den im Zeitpunkt desVertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4 Ist die Haftung vonNord Dialogpartnerausgeschlossen oder begrenzt, gilt diesauch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.5 Mit Ausnahme der Fälle von Vorsatz/Arglist, sowie des Lebens des Körpers oderder Gesundheit ist die Ersatzpflicht bei vonNord Dialogpartnerzu vertretendenSachschäden in jedem Fall begrenzt auf die Deckungssumme der vonNordDialogpartnerabgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungen.NordDialogpartnerteilt die entsprechende Deckungssumme dem Kunden auf Anfrage imEinzelfall mit.

9.6Nord Dialogpartnerhaftet nicht für den Verlust von Daten oder ihreWiederbeschaffung, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung imBereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Eine ordnungsgemäße Datensicherungsetzt voraus, dass der Kunde seine Daten täglich dem Stand der Technikentsprechend sichert, insbesondere Sicherungskopien in maschinenlesbarer Formanfertigt, damit diese Daten mit vertretbaren Aufwand wieder hergestellt werdenkönnen. Die Haftung für einen Datenverlust ist jedenfalls auf den typischenWiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherungeingetreten wäre.

10.Geheimhaltung

10.1 Nord Dialogpartner verpflichtet sich, über die tatsächlichen und rechtlichen
Verhältnisse des Auftraggebers und der von dem Auftraggeber betreuten KundenVerschwiegenheit zu bewahren und nur mit ausdrücklicher, vorheriger Zustimmungdes Auftraggebers Dritten gegenüber hierüber Mitteilung zu machen oder füreigeneZwecke zu nutzen. Unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich mitgeteiltwerden, sind geheimhaltungsbedürftige Informationen im Sinne dieses Vertrages,auch alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, erkennbar ein Betriebs-oder Geschäftsgeheimnis darstellende Informationen sowie Informationen überbetriebliche Organisationsabläufe. Die Geheimhaltung beruht auf Gegenseitigkeitund gilt auch für vertrauliche Informationen, welcheNord DialogpartnerdemAuftraggeber mitteilt. Hiervonausgenommen sind Informationen, die nachweislichdem Auftragnehmer bereits vor Beginn des Auftrages bekannt waren oder ohneVerletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag und Zutun des Auftragnehmersöffentlich bekannt sind oder werden.10.2 Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die entsprechendenGeheimhaltungsvereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, die in eineAuftragsabwicklung eingebunden sind, entsprechendeGeheimhaltungsvereinbarungen abzuschließen.10.3 Jeder Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung löst eine Vertragsstrafeaus, deren Höhe im Einzelfall von den betroffenen Vertragspartnern festgesetzt wirdund deren Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.10.4 Geschäftliche und betriebliche Unterlagen aller Art, einschließlich persönlicherAufzeichnungen über dienstliche Angelegenheiten, dürfen nur zu geschäftlichenZwecken des Auftraggebers verwandt werden und sind sorgfältig aufzubewahren.Bei Beendigung des Vertrages sind vorstehende Unterlagen dem Auftraggeber nachentsprechender Anforderung auszuhändigen.11.Treuepflicht11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Es istinsbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oderehemaligen Mitarbeitern sowie freien Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners,die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf vonzwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit zu unterlassen. Jeder Verstoßgegen diese Verpflichtung löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe im Einzelfall vonden betroffenen Vertragspartnern festgesetzt wird und deren Angemessenheit durchdas zuständige Gericht überprüft werden kann.12.Gewährleistung12.1 Der Auftraggeber erkennt an, dass sämtliche vonNord DialogpartnererstelltenWerke und dokumentierten Leistungen urheberrechtlich geschützt sind. EineVervielfältigung und/oder Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenanntenWerke durch den Auftraggeber bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichenZustimmung durchNord Dialogpartner.
12.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den vonNord Dialogpartnerfür dieDurchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werke/Unterlagen keinerleiUrheber-, Marken, Namens-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-oder sonstigeRechte Dritter entgegenstehen. Das vonNord Dialogpartnervorbereitete Materialwird den Teilnehmenden vom Auftraggeber nach Maßgabe der in diesenBedingungen genannten Bestimmungen zur Verfügung gestellt.12.3 Der Auftraggeber informiertNord Dialogpartnervor und während dervereinbarten Trainings-, Coaching-oder Beratungsmaßnahmen laufend übersämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages vonBedeutung sind. Gegebenenfalls wird eine verantwortliche KontaktpersonvomAuftraggeber benannt.12.4 Sollten vonNord Dialogpartnererbrachte Leistungen Mängel aufweisen, so hatder Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Diese müssen innerhalb von 10Werktagen nach Eingang und Kontrolle der Unterlagen schriftlich angezeigtwerden.12.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Übergabe aller erstellten Datensätzediese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.Nord Dialogpartnerübernimmt keine Haftungfür Schäden aller Art, die durch fehlerhafte Ausführungen erstanden sind.13.Exportbestimmungen13.1 Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten,einschließlich Software, Inhalten und Unterlagen, ist er verpflichtet, US-amerikanische, europäische und internationale Ausfuhrbestimmungen einzuhalten.Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht erlaubt,Vertragsprodukte direkt oder indirekt in Länder, die einem US Embargo unterliegen,oder an natürliche oder juristische Personen dieser Länder sowie an natürliche oderjuristische Personen, dieauf US-amerikanischen, europäischen oder internationalenVerbotslisten (z.B. „Entity List“, „Denied Persons List“, „Specifically DesignatedNationals and Blocked Persons“) stehen, zu liefern. Ferner ist es untersagt,Vertragsprodukte an natürliche oder juristische Personen zu liefern, die in irgendeinerVerbindung mit der Unterstützung, Entwicklung, Produktion oder Verwendung vonchemischen, biologischen oder nuklearen Massenvernichtungswaffen stehen.14.Schlussbestimmungen14.1Nord Dialogpartneristberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unskonkrete Anhaltspunkte über die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse desAuftraggebers bekannt werden.14.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.14.3 Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, sobehalten die übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihreGültigkeit. Die Parteien werden das Vertragsverhältnis auf der Grundlage einerwirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmungverfolgten Zweck am nächsten kommt.
14.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.Nord Dialogpartnerist jedochberechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen(UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

Stand: November 2019